Gift
Als Gift (althochdeutsch Gabe) oder auch Giftstoff bezeichnet man einen Stoff, der Lebewesen über ihre Stoffwechselvorgänge oder durch Berührung oder Eindringen in den Körper (bereits in vergleichsweise geringer Dosis) einen Schaden zufügen kann. Ein allgemein in der Natur wirksamer schädlicher Stoff wird Umweltgift genannt.
Die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit der Erforschung von Giften, ihrer Wirkung und deren Behandlung beschäftigt, ist die Toxikologie. Sie befasst sich mit giftigen Stoffen und Stoffgemischen, Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen, mit den biochemischen Mechanismen der Giftwirkung und deren quantitativen Aspekten.
Der durch ein Gift angerichtete Schaden kann in vorübergehender Beeinträchtigung, dauerhafter Schädigung oder Tod bestehen. Bei anhaltender schädigender Gifteinwirkung spricht man von chronischer Vergiftung, bei einer Gifteinwirkung, die umgehend zu einer Schädigung führt, von einer akuten Vergiftung.
Als Gefahrstoffe sind Gifte eingeteilt in sehr giftig und giftig sowie gesundheitsschädlich (früher mindergiftig).
Etymologie
Das Wort Gift ist eine germanische Abstraktbildung (*gef-ti-) mit t-Suffix – und dadurch bedingtem Wandel von b zu f – des Wortes geben. Die ursprüngliche Bedeutung „Gabe, Geschenk, Schenkung“, die Gift noch bei Goethe hatte, ist heute verschwunden und hat sich nur in der Mitgift („Heiratsgut der Braut, Aussteuer“) erhalten.
Der Bedeutungswandel von „Gabe“ zu „tödliche Gabe, Gift“, euphemistisch zuerst im Althochdeutschen bei Notker belegt, steht später unter dem Einfluss des griechisch-spätlateinischen Wortes dosis, das Geschenk, „Gabe, bestimmte Menge Arznei“ bedeutet, aber auch als verhüllender Ausdruck für „Gift“ verwendet wird.
Gift behält das ursprünglich feminine Genus in beiden Bedeutungen vorerst bei, wird dann als „schädlicher Stoff“ zuerst Maskulin (Anfang des 15. Jahrhunderts), später Neutrum (Mitte 16. Jahrhundert). Letzteres setzt sich im 18. Jahrhundert immer mehr durch, doch schreibt noch Schiller 1784 in Kabale und Liebe (5. Akt, 7. Szene): Noch spür ich den Gift nicht.
Verwandte Verwendungen: Althochdeutsch (9. Jahrhundert), mittelhochdeutsch, mittelniederdeutsch gift (feminin) 'das Geben, Gabe, Geschenk, Gift', mittelniederländisch ghifte, ghichte, niederländisch gift (feminin) 'Gabe, Gift', altenglisch gift, gyft (feminin, neutrum) 'Gabe, Belohnung, Brautpreis', Plural 'Hochzeit', altnordisch gipt, gift (feminin) 'Gabe, Glück, Vermählung (der Frau)', gotisch fragifts (feminin) 'Verleihung', Plural 'Verlobung'.
Begriffsklärung
Toxizität (Giftigkeit)
- → vergl.: Toxizität
Die Verträglichkeit einer Substanz ist für viele Lebewesen oder Gruppen von Lebewesen unterschiedlich.
In Landwirtschaft und Industrie werden Giftstoffe als Pestizide zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt, insbesondere pflanzenschädigende Substanzen als Herbizide, insektenschädigende Substanzen als Insektizide sowie Fungizide gegen schädliche Pilze.
Grundsätzlich können alle dem Organismus zugeführten Stoffe oberhalb einer gewissen Dosis Schaden anrichten. Dies gilt sogar für unverzichtbare Substanzen wie Vitamine, Salze, Nährstoffe und Wasser.
Paracelsus (1493–1541) prägte daher schon früh den auch heute noch gültigen Grundsatz:
- „Dosis sola venenum facit“ (deutsch: „Allein die Menge macht das Gift“)
- „Alle Dinge sind Gift und nichts ohne Gift“
Die Toxizität, also das Ausmaß der Giftwirkung einer toxischen Substanz in Abhängigkeit von der Dosis, wird von vielen Faktoren bestimmt, die unter anderem bei der pharmazeutischen Technologie (Galenik, Herstellung von Arzneistoffen) und bei der Form der Verabreichung beachtet werden müssen.
Schnell toxisch wirken vor allem Substanzen mit guter Löslichkeit in Körperflüssigkeiten. Dies gilt insbesondere bei oraler Aufnahme durch die Einwirkung des Speichels. Da der Körper verschiedene Toxine abzubauen vermag, ist auch der zeitliche Verlauf der Aufnahme (akut, subakut, chronisch), sowie die Wirkung der Umgebungstemperatur auf die Geschwindigkeit der Stoffwechselvorgänge wichtig bei der Beurteilung der Giftigkeit.
Ebenso ist die körperliche Verfassung eines Lebewesens von großer Bedeutung. Bei Menschen und allgemein Säugetieren ist dabei vor allem der Gesundheitszustand, insbesondere der Zustand des Immunsystems, das Geschlecht, Alter, Körpergewicht und eine mögliche Toleranz durch frühere Gaben des Toxins von Bedeutung. Insekten wie beispielsweise Läuse zeigen dagegen oft eine höhere Immunität gegenüber Giftstoffen.
Bei der Nanotechnologie können Substanzen wegen ihrer (Nano-)Größe toxisch werden, weil ihnen diese erlaubt, Körperschranken (Haut, Lunge, Blutkreislauf, Gehirn usw.) zu durchbrechen.
Die Wirkungen toxischer Substanzen lassen sich teilweise durch natürliche oder künstlich hergestellte Gegengifte aufheben oder zumindest unter die tödliche Dosis abmildern.
Abgrenzung des Begriffs Gift
- Allgemein ist die nicht einfache Unterscheidung in Schadstoff und Giftstoff gegeben.
- Viren sind als Krankheitserreger selbst nicht giftig. Krankheitserregende Bakterien schädigen durch die Wirkung ihrer Gifte. Bei gramnegativen Bakterien sind diese Gifte Bestandteil der Zellmembran. Sie werden beim Absterben der Bakterienzellen als Endotoxine freigesetzt. Bei grampositiven bakteriellen Krankheitserregern entstehen die Gifte im Intermediärstoffwechsel. Sie werden als Exotoxine ausgeschieden. Die charakteristischen Krankheitsbilder bei bakteriellen Infektionen werden durch die Wirkung der Bakterientoxine verursacht. Von Lebewesen ausgeschiedene Giftstoffe oder Abfallprodukte werden in der Toxikologie als Toxine bezeichnet. Inaktivierte Formen dieser Toxine, die Toxoidimpfstoffe, werden bei Impfungen gegen Diphtherie und Tetanus verwendet. Toxoide sind entgiftete Toxine, die aber noch eine Immunantwort im geimpften Körper auslösen können.
- Ebenso gelten Substanzen oder Gegenstände, die ein Lebewesen ausschließlich mechanisch oder über Strahlung schädigen, nicht als Gift.
Giftwirkung für den Menschen
Um die Giftigkeit (Toxizität) von Toxinen miteinander vergleichen zu können, werden Tierversuche unter standardisierten Bedingungen herangezogen. Die häufig angegebene LD50 zum Beispiel gibt an, welche Stoffmenge, bezogen auf das Körpergewicht, bei der Hälfte einer Versuchstierpopulation zum Tod führt. Dabei steht LD für letale Dosis.
Das stärkste bekannte Gift ist Botulinumtoxin, welches unter anderem in verdorbenen Fleisch- und Fischkonserven oder in Käse vorkommen kann.
Gifte greifen an unterschiedlichen Rezeptoren im Organismus an. Häufig betroffene Organe bei akuten Vergiftungen sind Leber (Hepatotoxine, zum Beispiel durch Paracetamol), Niere (Nephrotoxine) sowie Gehirn und Nerven (Nervengifte wie Botulinumtoxin und Kampfstoffe wie VX, Sarin oder Soman). Einige Gifte greifen in die innere Atmung ein, so zum Beispiel Nitrite und Kohlenstoffmonoxid, die das Hämoglobin blockieren, oder Kaliumcyanid (Cyankali), das die Atmungskette der Zellen blockiert.
Je nach Verhalten des Giftstoffes an den Rezeptoren wird zwischen Konzentrationsgift und Summationsgift unterschieden.
Bei einem Konzentrationsgift nimmt die Wirkung mit zunehmender Konzentration des Giftstoffes an den Rezeptoren zu. Wird der Giftstoff, beispielsweise durch Stoffwechselvorgänge oder Ausatmen, wieder vollständig – ohne die blockierten Rezeptoren geschädigt zu haben – abgebaut, so klingt auch die Wirkung wieder vollständig ab.
Bei einem Summationsgift, auch Kumulationsgift oder c·t-Gift genannt, bewirkt der Giftstoff eine irreversible Veränderung der Rezeptoren. Die Wirkung bleibt auch nach der Ausscheidung des Wirkstoffs aus dem Körper bestehen. Bei einer weiteren Gabe können die Giftstoffmoleküle einen Teil der noch verbliebenen Rezeptoren wieder irreversibel schädigen. Die Einzelwirkungen können sich so aufsummieren. Die Giftstoffaufnahme kann dabei kontinuierlich oder auch schubweise stattfinden. Die Wirkung (W) ergibt sich aus dem Produkt von Konzentration (c) und Expositionsdauer (t) als W=c·t (Haberschen Regel).
Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Tabakrauch enthält das hochtoxische Nicotin. Es blockiert reversibel die nikotinischen Acetylcholinrezeptoren. Nach kurzer Zeit werden die Rezeptoren wieder freigegeben. Auch über viele Jahre genommen zeigt Nikotin in niedrigen Dosen nur geringe chronische Schädigungen des Organismus. Nikotin ist ein typisches Konzentrationsgift. Daneben enthält Tabakrauch auch mehrere krebserregende Verbindungen. Am bekanntesten ist das Benzo[a]pyren, das eine geringere akute Toxizität als Nicotin aufweist, aber ein typisches Summationsgift ist. Ein im Organismus aus Benzpyren gebildetes Oxidationsprodukt (Benzo[a]pyren-7,8-Dihydroxy-9,10-Epoxid) bewirkt, in kleinsten Dosen über viele Jahre aufgenommen, ein erheblich erhöhtes Risiko für eine Lungenkrebserkrankung sowie für weitere Krebsarten, da es mit einem Bestandteil der Erbsubstanz DNA reagiert.
Beispiele unterschiedlicher Giftwirkung
- Gift-„Cocktails“, wie sie manchmal mit Mord- oder Suizidabsicht zusammengestellt werden, sind meist „giftiger“ als die Summe der Einzelsubstanzen („Potenzierung“). Dies gilt auch für die Kombination subtoxischer Mengen von Umweltgiften, die zusammen schädigend wirken können.
- Metallisches Quecksilber ist beim Verschlucken weniger giftig als bei der Inhalation der Dämpfe.
- Eine Dosis Ethanol, die im Laufe eines Abends (also subakut) in Form von Bier eingenommen und vertragen wird, kann bei akuter Zufuhr als Schnaps zu ausgeprägteren und eventuell gefährlichen Vergiftungserscheinungen führen.
- Die Einnahme von 10 Litern Wasser auf einmal (destilliert oder nicht) kann für einen Erwachsenen tödlich sein. Es kommt zur Hyponatriämie (Unterversorgung mit Natrium durch osmotischen Entzug). Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine toxische Wirkung des Wassers an sich, sondern um einen schädlichen Verdünnungseffekt.
- Ein durch Krankheit vorgeschädigter Organismus reagiert empfindlicher auf Gifte als der eines Gesunden.
- Eine Dosis Digitoxin, die bei einem Erwachsenen therapeutisch wirkt, kann für ein Kind oder einen älteren Menschen tödlich sein.
- Ethanol ist für Menschen mit verminderter oder veränderter Alkoholdehydrogenase in wesentlich geringerer Dosis tödlich.
- Der LD50-Wert für DDT liegt bei Ratten bei 113 mg/kg, bei Fliegen aber nur bei 1 mg/kg Körpergewicht.
- 2,3,7,8-Tetrachlordibenzodioxin wirkt bei Schafen akut tödlich, bei Menschen führt die gleiche Konzentration nur zur Ausbildung von Chlorakne.
- Das Theobromin von Schokolade (bzw. Kakao) ist für Hunde und Katzen giftig.
- Wiederholte Giftzufuhr führt bei vielen Substanzen zur Toleranzentwicklung. So gab es früher Arsenikesser, die zum Teil das Mehrfache einer gewöhnlich akut tödlichen Dosis von Arsenik (As2O3) ohne (akute) Beeinträchtigung zu sich nahmen, um sich gegen Giftanschläge zu schützen. Ähnlich wie Arsenik wirken Thalliumsalze auf den menschlichen Organismus. Ein näherliegendes Beispiel ist Heroin(ein Opioid), gegen das der Mensch eine ausgeprägte Toleranz entwickelt.
- Weißer Germer, eine für die meisten Säugetiere hochgiftige Pflanze, wird von Rothirschen in der Brunft verzehrt.
- Vergiftungen mit Schlafmitteln führen zum Teil über Störungen der Temperaturregulation mit Auskühlen des Organismus zum Tod. Wenn der Auskühlung entgegengewirkt wird (Bettdecke, Heizung), wird eine Überdosis unter Umständen vertragen, die im Freien tödlich gewesen wäre.
Einteilung von Giften
Giftstoff als Gefahrstoff
Während allgemein giftige Schadstoffe als umweltgefährlich (N) eingestuft werden, werden Stoffe nach der Wirkung auf den Menschen als Gefahrstoff in sehr giftig (T+), giftig (T) sowie gesundheitsschädlich (Xn) (veraltet „mindergiftig“) eingestuft.
Gefahrensymbol mit Gefahrenbezeichnung |
Kenn- buchstabe |
Einstufung für Gefahrensymbole | Beispiele | |
---|---|---|---|---|
sehr giftig | T+ | wenn sie in sehr geringer Menge beim Einatmen, Verschlucken oder
Aufnahme über die Haut zum Tode
führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden
verursachen können. Es gelten folgende Grenzwerte
|
Atropin, Sarin, Thallium | |
giftig | T | wenn sie in geringer Menge beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme
über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische
Gesundheitsschäden verursachen können; auch alle CMR-Stoffe werden mit T
gekennzeichnet. Es gelten folgende Grenzwerte
|
Methanol, Tetrachlormethan | |
gesundheitsschädlich | Xn | wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut akute
oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können. Es gelten folgende
Grenzwerte
|
Dichlormethan, Kaliumchlorat |
Nach der neueren Einstufung nach dem Global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien erfolgt die Einteilung in Akut Toxisch (Symbol 06), Gesundheitsgefahr (Symbol 08) und diversen anderen Gesundheitsgefahren (Symbol 07).
GHS-Symbol mit Signalwort |
Einstufung für Gefahrensymbole | Beispiele | |
---|---|---|---|
Gefahr | wenn sie in geringer Menge beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme
über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden
verursachen können. Es gelten folgende Grenzwerte
|
Atropin, Sarin, Thallium, Methanol, Tetrachlormethan | |
Gefahr | wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut akute
oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können. Es gelten folgende
Grenzwerte
oder bei krebserzeugenden oder allergieauslösenden Stoffen |
Dichlormethan | |
Das „dicke Ausrufezeichensymbol“ dient der alleinigen oder zusätzlichen Kennzeichnung diverser Kategorien, welche früher hauptsächlich durch das Gefahrensymbol Xi für reizend abgedeckt wurden. Unter Umständen entfällt es auch. Das Signalwort wird je nach Zusammenhang gewählt. | Kaliumchlorat |
Die Regelungen sind EU-weit konform. Nach dem schweizerischen Giftgesetz erfolgte die Einteilung in Giftklassen, seit 2005 gelten aber auch die EU-Gefahrensymbole.
Als Gefahrgut im Transport, die auf der Straße durch das Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße(ADR) geregelt wird, haben Giftstoffe die Gefahrgutklasse 6.1 – Giftige Stoffe oder, im Fall von Gasen, 2 mit den Gefahrengraden T (giftig); TF (giftig und entzündlich); TC (giftig und ätzend); TO (giftig und brandfördernd); TFC (giftig, entzündlich und brandfördernd); TOC (giftig, brandfördernd und ätzend) und eine Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl) 6.
Gefahrgutklasse | Einstufung | Beispiele | ||
---|---|---|---|---|
Klasse 6.1 | Giftige Stoffe | Stoffe, von denen aus Erfahrung bekannt oder nach tierexperimentellen Untersuchungen anzunehmen ist, dass sie nach dem Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut bei einmaliger oder kurzer Einwirkung in relativ kleiner Menge zu Gesundheitsschäden oder dem Tod eines Menschen führen können. | Cyanwasserstoff (Blausäure), Arsen, Pestizide | |
Klasse 2, Gefahrengruppen T, TF, TC, TO, TFC, TOC | Gase (giftig) | Gase, a) die dafür bekannt sind, so giftig und ätzend in Bezug auf
den Menschen zu sein, dass sie eine Gefahr für die Gesundheit darstellen,
oder |
Chlorgas, Chlorwasserstoff, Schwefeldioxid |
Als Giftige Substanz tragen Giftstoffe typischerweise die R-Sätze 20–28 (Gesundheitsschädlich/Giftig/Sehr giftig beim Einatmen/bei Berührung mit der Haut/beim Verschlucken), R29, 31, 32 (Entwickelt giftige Gase bei Berührung mit anderen Substanzen), sowie R50–59 (Umweltgifte). Aber auch etliche andere R-Sätze beschreiben Giftwirkungen im medizinischen oder rechtlichen Sinne (Reizwirkung, Krebsrisiko, Erbgutschädigend, …).
Juristische Definition
Nach herrschender Ansicht ist ein Gift jeder organische oder anorganische Stoff, der nach seiner Art, der beigebrachten Menge, der Form der Beibringung und der Körperbeschaffenheit des Opfers durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit zu beschädigen geeignet ist.
- Beigebracht ist ein Gift dann, wenn eine Körper-Stoff-Beziehung hergestellt wurde.
Der Gesetzgeber bezieht sich dabei ausdrücklich auf die Klassifikation als Gefahrstoff (etwa § 3 Abs. 1 Z 6 und 7 ChemG 1996, Österreich), wobei insbesondere auch die als gesundheitsschädlich bezeichneten Stoffe miteinbezogen sind (etwa § 35 Z 1 ChemG 1996). Sowohl den Chemikaliengesetzen wie auch der Gefahrstoffverordnungen reicht schon ein hinreichend begründeter Verdacht auf Giftigkeit, einen Stoff als Gift einzustufen.
Das Beibringen von Gift wird (in Deutschland nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 StGB) als gefährliche Körperverletzung bestraft.
Beispiele einzelner Gifte des Menschen
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*in Milligramm pro Mensch (70 kg). |
- Andere Gifte
- Ammoniak; Arsen und Arsenik; Beryllium; Cyanwasserstoff (Blausäure); DDT; Kaliumcyanid(Cyankali); Kohlenstoffmonoxid; Schwefelwasserstoff; die meisten Schwermetalle, z.B. Cadmium, Quecksilber oder Plutonium; Phosphin; einige Phenole und Alkohole, Methanol und Ethanol (Alkohol)
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 18.10. 2024