Einfrosten,Einfrieren

Wer einen Haushaltgefrierschrank besitzt, wird bestrebt sein, ihn ausgiebig zu nutzen. Wie schon aus der jeweils mitgelieferten Bedienungsanleitung ersichtlich ist, lassen sich neben Obst und Gemüse auch Fleisch, Fisch, gare Gerichte, Gebäck und Kuchen selbst einfrieren. Natürlich ist es bei dieser Konservierungsart ebenfalls besonders wichtig, daß alle Lebensmittel sachgemäß und nach ernährungswissenschaftlichen Gesichtspunkten behandelt werden.

Wissenswertes

Das Einfrieren im Haushalt darf nur in einem speziellen Gefrierschrank erfolgen. Es sei hier noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, daß in den Ein- und Zwei-Stern-Kältefächern der Haushaltskühlschränke keinesfalls eingefroren werden darf. Dort herrscht nur eine Temperatur von -6 bis -12 °C, die zur kurz- und mittelfristigen Lagerung von industriell hergestellten Gefrierkonserven geeignet ist.
Zum Einfrieren ist jedoch eine Temperatur von mindestens -25° C erforderlich, um die Lebensmittel schockartig in den Gefrierzustand zu bringen. Werden sie einem langsameren Temperaturabfall ausgesetzt, so erfrieren sie!
Die Kälte hat in diesem Falle eine nachteilige Wirkung, weil sich aus dem im Zellgewebe der Lebensmittel verteilten Wasser große spitze Eiskristalle bilden, die um so größer werden, je länger der Gefriervorgang dauert. Sie zerstören das Zellgefüge, so daß Qualität und Aussehen leiden, beim Auftauen wertvoller Saft verloren geht und das Endprodukt nach dem Garprozeß schließlich strohig und trocken ist.
Haushaltgefrierschränke erreichen eine Temperatur von bis zu -35 °C und sind sowohl zum Einfrieren als auch zum Lagern von Gefrierkost geeignet. Nach Beendigung des Gefrierprozesses muß auf Lagertemperatur, die -18 bis -20 °C beträgt, umgestellt werden. Die modernsten Gefrierschränke sind mit einer Regel- und Signalanlage ausgestattet und arbeiten fast wartungsfrei. Bei starker Eis- und Reifbildung - mindestens jedoch einmal im Jahr - ist es notwendig, den Gefrierschrank abzutauen. Dabei sollte die mitgelieferte Bedienungsanleitung unbedingt beachtet werden.

Verpackungsmaterial

Damit die Lebensmittel während des Gefriervorganges und der Lagerung nicht austrocknen, müssen sie fest und luftdicht verschlossen sein. Dazu eignen sich Beutel und zugeschnittene Stücke aus Polyäthylen oder wetterfestem Zellglas, Dosen aus Polystyrol (wie für die Aufbewahrung von Nährmitteln üblich), Alufolie, Aluassietten sowie im Haushalt anfallende Kunststoffverpackungen von Quark, Magarine, Butter, Joghurt, Speiseeis u. ä. Flaschen und Gläser vertragen meistenteils kein Gefrieren und sind deshalb ungeeignet. Lediglich feuerfestes Glas lässt sich verwenden, darf jedoch auch nicht direkt vom Gefrierschrank in die Backröhre geschoben werden! Beutel und Zuschnitte aus Folie lassen sich mit Gummiringen, kältebeständigem Klebeband (Rollenplast, verschiedenfarbiges Lenkerband) oder durch Zuschweißen mit dem Haushalt-Folie-Schweißgerät luftdicht verschließen. Kunststoffbehälter ohne Deckel oder Aluassieften werden mit einem passenden Stück Alufolie abgedeckt, das am Rand fest umzukniffen ist. Beim Verpacken immer darauf achten, daß möglichst keine Luft mit eingeschlossen wird. Lediglich Flüssigkeiten (Fleischbrühe, Suppe, Zuckerlösung), die sich bei Kälte ausdehnen, dürfen bis etwa 1 cm unter den Dosenrand gefüllt werden. Wichtig ist es, das Gefriergut ausreichend zu kennzeichnen (Inhalt, Menge, Datum). Dazu eignen sich die bereits genannten Klebestreifen oder kleine Kärtchen und ein Faserschreiber.

Alles zum Einfrieren Bestimmte so in den Gefrierschrank legen, daß die einzelnen Packungen nicht aneinander stoßen, damit das Gefrieren zügig vonstatten geht. Erst nach etwa 24 Stunden, wenn alles völlig durchgefroren ist, darf gestapelt werden.

Beutel, in denen Lebensmittel wie Cornflakes, Pommes frites u. ä. verpackt waren, lassen sich - selbstverständlich gesäubert - zum Einfrieren mehrmals verwenden. Durchsichtige Tüten von Kleidungsstücken usw. entsprechen dagegen nicht den Anforderungen und sind ungeeignet zum Gefrieren.

Haushaltgefrierschränke eignen sich selbstverständlich auch zum Einlagern von industriell hergestellten Gefrierkonserven. Nicht gefriergeeignet: Blattsalat, Rettiche, rohe Zwiebeln, Kartoffeln, Joghurt, gare Teigwaren und Reis, rote Grütze, Pudding und alle mit Stärkemehl angedickten Süßspeisen.

Die Lagertemperatur im Haushaltgefrierschrank muß ständig -18 bis -20° C betragen. Ein Gefrierschrank muß abgetaut werden, wenn die Reifschicht am Verdampfer etwa 5mm beträgt! Sind zu diesem Zeitpunkt gerade sehr viel Lebensmittel eingelagert, genügt auch das Entfernen der Reifschicht mit dem Plastschaber.


 
Seitenende
Seite zurück
 
© biancahoegel.de 
Datum der letzten Änderung:  Jena, den: 02.05. 2018