NOTAM
Notices to airman
die Abkürzung für
Notice to Airman.
Deutsch: Nachrichten für Luftfahrer.
Nachrichten über Errichtung, Zustand oder Veränderung von Luftfahrtanlagen aller Art sowie über Dienste, Verfahren oder Gefahren, die für Luftfahrzeugbesatzungen wichtig sind.
NOTAM 1.Klasse sind von unmittelbarer Bedeutung für die Flugsicherheit und müssen ohne Verzögerung
veröffentlicht werden. Die Luftfahrtzuegbesatzungen werden bei der Flugberatung (Briefing) vom
Flugsicherungsdienst (Luftfahrtinformationsdienst) über den Inhalt der für die jeweilige Strecke und den Flug interessierenden NOTAM in Kenntnis gesetzt.
Selbstverständlich auch über das Internet
Notices to Airmen.
Internationale Zivilluftfahrtorganisation,
Die deutsche Übersetzung für Notice(s) to Airmen („Nachricht(en) an Luftfahrer“) ist gänzlich ungebräuchlich und birgt Verwechslungsgefahr mit den deutschen rechtsförmigen Bekanntmachungen Nachrichten für Luftfahrer (NfL), in denen Veröffentlichungen des Bundes, der Länder und der Deutschen Flugsicherung (DFS) enthalten sind.
Ein NOTAM behandelt nur ein Thema und dessen Bedingungen und sollte für höchstens drei Monate gültig sein. Ist es länger als drei Monate gültig, wird es automatisch in die AIP übernommen.
Zeitweilige Änderungen
NOTAM sind grundsätzlich nur kurzfristige Änderungen der AIP. Manchmal kann aber nicht garantiert werden, dass die AIP geändert oder ergänzt wird. In diesem Fall können zusätzlich zu kurzfristigen Änderungen auch permanente Änderungen der AIP und Änderungen, die eine ausführliche schriftliche Erläuterung brauchen, als NOTAM herausgegeben werden. Dann kann ein NOTAM auch länger als 3 Monate gültig sein.
Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat im Rahmen seiner Flugvorbereitung die Pflicht, sich vor jedem Flug mit allen ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen vertraut zu machen. Dazu gehören auch die aktuellen NOTAM, die seinen Flug betreffen. Das sind die NOTAM, die seinen Startflugplatz, seinen Zielflugplatz, und soweit erforderlich und gewünscht, seine(n) Ausweichflugpla(ä)tz(e) sowie Informationen über seine Flugstrecke betreffen.
Jeder Pilot hat in seiner Flugvorbereitung die Pflicht, sich im
Vorab über vorliegende NOTAM's zu informieren.
Die für ihn wichtige
NOTAM's betreffen Start-u. Zielflugplatz sowie die vorgesehene
Flugstrecke.
Beispielthemen wären:
- Zustand des Zielflugplatzes und möglicher Ausweichflugplatz und dessen Zustand
- Zeitweilige Erichtung von Hindernisssen in Flugplatznähe ( wie Krahn...)
- Flugbeschränkungsgebiete und ihre Aktivierungszeiten ( wie Überflugverbote..)
- Militärübungen und damit einhergehende Flugbeschränkungen
- geschlossene Start-und Landebahnen auf betreffenden Flugplätzen
- besondere Gefahren, wie Wetterballons, Fallschirmsprünge ....
- nicht funktionierende Funknavigationsanlagen und Navigationsanlagen ( wie ILS...)
- nicht funktionierendende Warnleuchten an hohen Hindernissen ( wie hohe Türme ...)
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 01.04.2024