Wetterminima
Festgelegte Grenzwerte für Start und Landung sowie zu Planungszwecken in Abhängigkeit von der Art des Luftfahrzeuges, der Verfügbarkeit der Navigations- und Befeuerungsanlsge sowie unter
Beachtung der festgelegten Hindernisfreigrenze.
Diese werden wie folgt angegeben:
- 1)
- Für den Start (Startminima): Hauptwolkenuntergrenze und Sicht
- 2)
- Für den Geradeausflug:
a) Entscheidungshöhe und Sicht bei Präzisionsanflügen
b) Mindestsinköhe und Sicht bei nicht Präzisionsanflügen - 3)
- Für den Platzrundenanflug: Mindestsinkhöhe und Sicht
- 4)
- Für die Planung eines Flugplatzes als Ausweichflugplatz (Auswichminima): Hauptwolkenuntergrenze und Sicht
Es kann aus flugbetrieblichen Gründen notwendig oder von der zuständigen Behörde vorgeschrieben sein, daß zusätzlich zu der Sicht eine minimale Hauptwolkenuntergrenze/Vertkalsicht erforderlich ist.
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 05.12.2022