Antragsunterlagen für die Ga - OP

Keine Regel ohne Ausnahme.

Der konkrete Umfang der Antragsunterlagen ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Eine Nachfrage bei eimen Mitarbeiter ist fast immer nicht sehr auskunftsreich. Mit solchen Anträgen haben über die Republik gesehen die wenigsten zu tuen. Am hilfreichsten kann es seien sich direkt an den zuständigen MDK / PKV zu wenden — die sind die Stelle der Entscheidung.

Zur sozialmedizinischen Beurteilung der Indikation einer angleichenden Genitaloperation werden in der Regel die folgenden medizinischen Unterlagen benötigt:

Zur sozialmedizinischen Beurteilung der Indikation gegengeschlechtlicher Hormontherapie, vorgezogener Epilation und vorgezogener Brustamputation werden im wesentliche die gleichen oben bezeichneten Antragsunterlagen benötigt, wobei aber Zwischenberichte ausreichen und für die gegengeschlechtliche Hormontherapie der endokrinologische Befund-/Verlaufsbericht entfällt.

Häufig ist es schwierig, genügend ausführliche Befund-/ Verlaufsberichte zu erhalten. Soweit die Gerichtsgutachten zur Vornamensänderung vorliegen, ist es sehr hilfreich, diese ergänzend vorzulegen. In aller Regel geben diese Gerichtsgutachten sehr ausführliche Hintergrundinformationen zur Biographie, zur transsexuellen Entwicklung, zur Diagnose und Differenzialdiagnose sowie zu ggf. bestehenden körperlichen und psychiatrischen Vor- und Begleiterkrankungen; häufig sind bereits - auch wenn für eine Vornamensänderung nach TSG nicht gefordert - bis zu diesen Gerichtsbegutachtungen schon wesentliche Behandlungsschritte und auch schon eine Alltagserprobung in der neuen Geschlechtsrolle erfolgt und beschrieben. Entsprechend kann dann der psychiatrisch - psychotherapeutische Therapiebericht kürzer ausfallen, bleibt aber bei Anträgen auf geschlechtsangleichende operative Maßnahmen unverzichtbar.


 
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Datum der letzten Änderung:  Jena, den : 27.11.2013