Zwangskraft
Als Zwangskraft bezeichnet man in der klassischen Mechanik diejenige Kraft, die bewirkt, dass ein Körper sich aus einem durch vorgegebene Zwangsbedingungen vorgeschriebenen Bereich nicht herausbewegen kann.
Eine äußere Kraft, die keine Zwangskraft ist, bezeichnet man zu Unterscheidungszwecken auch als eingeprägte Kraft. Die gesamte auf den Körper wirkende Kraft ist die Summe aus eingeprägter Kraft und Zwangskraft. Das Unterscheidungsmerkmal ist, dass eine eingeprägte Kraft nach Größe und Richtung physikalisch vorgegeben ist (etwa die Gewichtskraft, der Winddruck, Coulombsche Gleitreibungskräfte), während die Zwangskraft nach Größe und Richtung je nach konkretem Ablauf der Bewegung so entsteht, wie es erforderlich ist, dass der Körper die vorgegebene Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit befolgt (etwa durch starre, reibungsfreie Führungen, aber auch die Haftreibung zählt zu den Zwangskräften).
Beispiele
- Auf einen Klotz, der auf einer ebenen Fläche steht, wirkt beispielsweise als eingeprägte Kraft die Schwerkraft nach unten. Da der Klotz nicht in Richtung des Erdmittelpunktes beschleunigt wird, muss die Fläche auf diesen eine Zwangskraft ausüben, die der Schwerkraft entgegengesetzt ist und diese genau aufhebt. Wie diese Kraft mikroskopisch zustande kommt, ist für die Betrachtung im Rahmen der klassischen Mechanik unerheblich; hier genügt die Nebenbedingung, dass der Klotz nicht „in der Fläche versinkt“.
- Ein Achterbahnwagen wird durch Zwangskräfte, die von den Schienen ausgeübt werden, auf seiner Bahn gehalten.
- Auf einen Pendelkörper, der an einem Faden hängt, wirkt eine Zwangskraft entlang des Fadens.
Allgemeine Eigenschaften
Kann sich ein Körper nur auf einer Kurve oder einer Fläche (frei) bewegen, steht die Zwangskraft immer senkrecht auf dieser und damit auch auf der Bewegungsrichtung. Daraus folgt unter anderem, dass Zwangskräfte keine Arbeit verrichten können, außer wenn die Kurve oder Fläche selber sich bewegt, so dass die Zwangsbedingungen explizit von der Zeit abhängen.
Das d'Alembertsche Prinzip zur Aufstellung von Bewegungsgleichungen beruht auf dem Satz, dass die virtuelle Arbeit der Zwangskräfte verschwindet; beim Jourdainschen Prinzip wird ausgenutzt, dass die virtuelle Leistung der Zwangskräfte verschwindet.
Siehe auch
Basierend auf einem Artikel in: Wikipedia.de Seite zurück© biancahoegel.de
Datum der letzten Änderung: Jena, den: 21.09. 2020