Grundseite

Als Grundseite oder Grundlinie wird in der elementaren Geometrie eine Seite eines Dreiecks oder gewisser Vierecke bezeichnet.

Basis eines gleichschenkligen Dreiecks.

Man bezeichnet also bei der Flächeninhaltsberechnung eines Dreiecks oder gewisser Vierecke irgendeine Seite als Grundseite, weil man sie auf eine bestimmte Weise zur Berechnung verwendet. Diese Seite muss in der Figur keine besonderen Eigenschaften haben. Oft ist die Wahl der Grundseite mit der Ausrichtung der Figur in einer Zeichnung verbunden.

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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 06.07. 2022