Pflanzenschutzmittel (PSM) sind chemische oder biologische Wirkstoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind
Was Pflanzenschutzmittel sind, ist für Deutschland in § 2 des Pflanzenschutzgesetzes geregelt. Die Substanzen dürfen erst in die Praxis eingeführt werden, wenn sie ein langwieriges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Federführend in dem Verfahren der Pflanzenschutzmittelzulassung ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Da die Wirkstoffzulassung im EU-Gemeinschaftsverfahren durchgeführt wird, dürfen grundsätzlich nur Pflanzenschutzmittel zugelassen werden, deren Wirkstoffe in der Anlage der EU-Richtlinie 91/414/EWG aufgeführt sind (Die EU-Richtlinie 91/414/EWG wurde durch Verordnung (EG) 1107/2009 vom 21. Oktober 2009 ersetzt). Zugelassene Pflanzenschutzmittel erhalten eine Zulassungsnummer, die zusammen mit dem Zulassungszeichen (die Ährenschlange im Dreieck ist nicht mehr aktuell, sondern wurde durch einen Schriftzug "Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit" ersetzt, wichtig ist die Zulassungsnummer darunter) auf der Verpackung stehen muss.
Pflanzenschutzmittel sind in der Regel sogenannte Zubereitungen, das heißt, sie enthalten
neben dem eigentlichen Pflanzenschutzwirkstoff auch Hilfsstoffe, die die Anwendung oder
Verteilung erleichtern.
Bestimmte Pflanzenschutzwirkstoffe unterliegen in einigen Ländern Anwendungsverboten oder -einschränkungen. In Deutschland werden Einzelheiten hierzu von der Verordnung über
Anwendungsverbote für
Pflanzenschutzmittel (PflSchAnwV 1992) geregelt. Gründe für ein Anwendungsverbot beziehungsweise eine Anwendungsbeschränkung können zum Beispiel neue Erkenntnisse
zur Gesundheitsgefährdung oder eine
starke Anreicherung in der Umwelt sein. In der ökologischen Landwirtschaft gelten zusätzliche Beschränkungen.
Ein Problem beim Pflanzenschutz ist die Gefahr von Resistenzbildungen bei Insekten, Unkräutern und Pilzen gegenüber einzelnen Wirkstoffen. Diese können entstehen, wenn wiederholt identische Wirkstoffe angewendet werden. In der Praxis werden deshalb Spritzfolgen verschiedener Wirkstoffe und Mischungen von Pflanzenschutzmitteln angewendet. Die Pflanzenschutzforschung sucht nach neuen Wirkstoffen mit neuen Leitstrukturen um im Falle auftretender Resistenzen Lösungsmöglichkeiten zu bieten.
Pflanzenschutzmittel tragen dazu bei, Ernteausfälle zu vermindern. Ohne Pflanzenschutz wird der Minderertrag bei der landwirtschaftlichen Nahrungsproduktion auf 30 % geschätzt. Darüber hinaus besteht die Gefahr von Verlusten bei der Nahrungsmittellagerung, weshalb Vorratsschutz notwendig wird. Die jährliche Weltgetreideproduktion stieg von 1950 bis 2007 von 700 Millionen Tonnen auf 2,3 Milliarden Tonnen. Dies ist eine Verdreifachung des Ertrages auf nahezu gleichbleibender landwirtschaftlicher Produktionsfläche.
Aufgrund der potenziellen Schäden an Nicht-Zielorganismen, Lebensgemeinschaften, Ökosystemen, Ökosystemleistungen und Mensch ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln umstritten. Im integrierten Pflanzenschutz sollen Pestizide nur als Ultima Ratio eingesetzt werden. Hier kommt der biologischen Schädlingsbekämpfung eine bedeutende Rolle zu. Die Zielorganismen werden dabei über natürliche Antagonisten (z. B. Schlupfwespen) bekämpft, die wesentlich weniger bis keine Schäden an Ökosystemen bzw. Nicht-Zielorganismen hervorrufen. Daneben gibt es viele weitere Möglichkeiten, um Schädlinge einzudämmen: die Förderung der Biodiversität und von Nützlingen generell, die Auswahl geeigneter Sorten und Standorte, Monitoring- und Warnsysteme und diverse biologische, biotechnische und physikalische Bekämpfungsmethoden.
Pflanzenschutzgesetz - (PflSchG)