Chicago-Abkommen
1944 wurde in Chicago (USA) von 52 Staaten ein Internationales Luftverkehrsabkommen unterzeichnet, das im Weltluftverkehr die Grundlage eines weltgleichen Luftrecht schaffen wollte. Das Abkommen besteht aus einer Präambel, 3 Teilen (Teil I Die Luftfahrt, Teil II Die internationale Zivilluftorganisation, Teil III Internationaler Luftverkehr) sowie einer Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Flugverkehr.
In 15 Anhängen zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezezember 1944 sind die Standards und Empfehlungen enthalten, die sich vor allem auf Luftverkehrsregeln und Flugsicherungsverfahren, Einrichtung und Betrieb von Flughäfen, Luftfahrtpersonal, Lufttüchtigkeit, Eintragung, Kennzeichnung und Betrieb von Luftfahrzeugen, Luftfahrtkarten, Such- und Rettungsdienst, Fernmeldewesen, Abfertigung der Fluggäste, Luftfahrzeuge und Fracht beziehen.
Auf der Grundlage dieser Vereinbarungen wurde die International Civil Aviation Organization (ICAO) gebildet.
Die Freiheiten des Luftverkehrs waren auch Gegenstand der Verhandlungen. Diese Vereinbarungen gelten jedoch nicht
für alle Staaten. Der Geltungsbereich zwischenstaatlicher Abkommen ist stets auf die Staaten beschränkt, die Mitglied der jeweiligen Übereinkunft sind. Darüber hinaus können aber
auch bestimmte Grundsätze als völkerrechtliche Gewohnheiten und Prinzipien allgemeine Anerkennung finden.
Seite zurück
© biancahoegel.de;
Datum der letzten Änderung: Jena, den: 28.10.2024