Grundlagen zur Längenberechnung von Pisten
- A = Startpunkt
- C = kritischer Punkt
Punkt des Erreichens der Mindestgeschwindigkeit V1 zum Abheben
Bei Ausfall eines Triebwerkes:- die Maschine erreicht in Y die erforderliche Mindeststartgeschwindigkeit um in Z die Sicherheitsflughöhe zu erreichen.
- die Maschine kann abgebremst werden und kommt in X zum stehen zu kommen.
- A - Y Startrollstrecke
- A - Z verfügbare Startstrecke
Die Piste muß von A-X befestigt sein; dabei kann die Bremsverlängerung Y-X schwächer dimensioniert werden.
Der Koeffizient
ist für die Gesamtlänge der Piste,
die Sicherheitszone und den erforderlichen Bautenschutzbereich
bestimmend, er schwankt zwischen 0,83-0,93. Bei einem Koeffizienten von z. B. 0,87 beträgt die Startrollstrecke 1.080 m, die Rollstrecke bei abgebrochenem
Start 1.250 m und die Startstrecke 1.600 m. Je geringere
Werte der Koeffizient annimmt, desto größer werden die erforderlichen Startstrecken. Die Länge der Freifläche, die nicht befestigt zu werden braucht,
jedoch hindernisfrei zu halten ist, liegt zwischen 15-30
Prozent der Landebahnlänge, während die Länge der Stoppfläche im allgemeinen etwas geringer ist.
Der Berechnung der theoretischen Grundlänge von ebenen Pisten liegen eine Temperatur von 15 °C, eine Höhe von 0 m über dem Meeresspiegel und ein Barometerstand von 760 mm zugrunde.
Bei steigenden Temperaturen und höheren Lagen eines Flughafens über dem Meeresspiegel steigt die erforderliehe Startbahnlänge um bis zu 7% je 1 °C. Die Pistenlängen müssen im Verkehrsbetrieb sichere Starts auch in den heißesten Hochsommertagen garantieren.
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 08.09. 2016